Sicherheitsbewertung in der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009

Die Anforderungen an die Sicherheit kosmetischer Mittel ist in Artikel 3 Kapitel II (Sicherheit, Verantwortung, freier Warenverkehr etc.) geregelt. Dort ist definiert, dass kosmetische Mittel bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher sein müssen. Es ist ein Sicherheitsbericht mit Sicherheitsbewertung und Produktbeschreibung inkl. Rezeptur durch eine qualifizierte Person zu erstellen. Wir unterstützen Sie dabei.

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